Arbeitszeiterfassung: dokumentieren statt stempeln
Mit der Juser Arbeitszeiterfassung dokumentieren Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten über eine webbasierte Anwendung. Sie funktioniert am Arbeitsplatz ebenso wie unterwegs auf Smartphone oder Tablet, mit denselben Zugangsdaten wie Juser.
Keine digitale Stechuhr
Juser ist bewusst keine klassische digitale Stechuhr. Mitarbeitende erfassen Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst. Ein Arbeitstag kann aus beliebig vielen einzelnen Zeitabschnitten bestehen, die jederzeit ergänzt oder korrigiert werden können.
Die Arbeitszeiterfassung orientiert sich am Arbeitsalltag sozialer Einrichtungen und am dort häufig gelebten Vertrauensprinzip. Nicht die permanente Kontrolle steht im Mittelpunkt, sondern eine nachvollziehbare Dokumentation, die Mitarbeitenden und Verwaltung den nötigen Überblick gibt.
Der ganze Monat auf einen Blick
Die Darstellung passt sich automatisch an die Größe des Geräts an. Auf dem Smartphone konzentriert sie sich auf die wichtigsten Informationen, sodass auch auf kleinem Display der gesamte Monat übersichtlich bleibt.
Auf Desktop und größeren Bildschirmen zeigt Juser zusätzlich Sollzeit, tatsächlich erfasste Arbeitszeit und die jeweilige Differenz.
Was Juser im Hintergrund berechnet
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Sollzeit, Istzeit, Arbeitszeitkonto
Juser kennt die individuelle Sollarbeitszeit jedes Mitarbeitenden und stellt sie den erfassten Zeiten gegenüber. Plus- und Minusstunden sowie der aktuelle Stand des Arbeitszeitkontos werden dadurch frühzeitig sichtbar.
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Automatische Pausenberechnung
Die erforderlichen Pausenzeiten berechnet Juser automatisch anhand der gesetzlichen Vorgaben. Erfasst werden müssen nur die Arbeitszeiten selbst.
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Feiertage nach Bundesland
Für jeden Mitarbeitenden wird das maßgebliche Bundesland hinterlegt. Die dort geltenden gesetzlichen Feiertage erkennt Juser automatisch. Auch Einrichtungen mit Mitarbeitenden in mehreren Bundesländern lassen sich korrekt abbilden.
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Individuelle Arbeitszeitmodelle
Für jeden Wochentag lässt sich festlegen, ob und wie lange regulär gearbeitet wird. Wechselt jemand von Vollzeit auf Teilzeit, gilt das neue Modell ab einem festgelegten Datum. Vergangene Zeiträume bleiben mit dem damals gültigen Modell korrekt erhalten.
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Abwesenheiten richtig anrechnen
Nicht jede fehlende Arbeitszeit führt zu Minusstunden. Krankheit, Kind krank, Fortbildung oder Überstundenabbau werden unterschiedlich behandelt: Krankheit und Fortbildung werden auf das Arbeitszeitkonto angerechnet, beim Überstundenabbau wird vorhandenes Guthaben reduziert.
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Firmenkalender
Eigene Ereignisse wie Betriebsausflüge oder interne Fortbildungen lassen sich im Kalender anzeigen. Ein Firmenereignis kann auch die Sollarbeitszeit beeinflussen, etwa ein halber freier Tag an Heiligabend. Die reduzierte Sollzeit fließt automatisch in das Arbeitszeitkonto ein.
Abgeschlossene Monate bleiben geschützt
Zu einer verlässlichen Arbeitszeitdokumentation gehört, dass zurückliegende Zeiträume nicht beliebig verändert werden können. Juser sperrt abgeschlossene Monate automatisch für die normale Bearbeitung. Administratoren können bei berechtigtem Bedarf weiterhin Korrekturen vornehmen.
Monatlicher Excel-Export
Mitarbeitende können ihre eigenen Arbeitszeiten jederzeit auf Monatsebene nach Excel exportieren. Damit stehen die persönlichen Arbeitszeitdaten bei Bedarf auch außerhalb von Juser zur Verfügung.
Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung
Brauchen Mitarbeitende ein eigenes Gerät oder ein Terminal?
Nein. Die Arbeitszeiterfassung läuft im Browser und funktioniert auf Smartphone, Tablet und Desktop mit denselben Zugangsdaten wie Juser. Ein Terminal oder eine Stempeluhr ist nicht erforderlich.
Müssen Pausen einzeln erfasst werden?
Nein. Juser berechnet die erforderlichen Pausenzeiten automatisch anhand der gesetzlichen Vorgaben. Erfasst werden nur Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Wie werden Krankheit und Fortbildung behandelt?
Juser unterscheidet verschiedene Zeit- und Abwesenheitsarten. Da das System die für den jeweiligen Tag geltende Sollarbeitszeit kennt, werden Krankheit oder Fortbildung korrekt auf das Arbeitszeitkonto angerechnet und führen nicht zu Minusstunden.
Funktioniert das auch mit Mitarbeitenden in mehreren Bundesländern?
Ja. Für jeden Mitarbeitenden wird das maßgebliche Bundesland hinterlegt, und die dort geltenden gesetzlichen Feiertage werden automatisch berücksichtigt.
Was passiert, wenn jemand von Vollzeit auf Teilzeit wechselt?
Das neue Arbeitszeitmodell gilt ab einem festgelegten Datum. Vergangene Zeiträume bleiben mit dem damals gültigen Modell erhalten, sodass das Arbeitszeitkonto rückwirkend korrekt bleibt.
Passt dazu
- Fachleistungsstunden – Leistungen am Klienten erfassen und bestätigen lassen
- Abrechnung – Kennzahlen und Auswertungen für die Verwaltung
- Betrieb & Hosting – im eigenen Haus oder als betreute Instanz
Arbeitszeiterfassung in Juser ansehen
Wir zeigen Ihnen die Erfassung auf dem Smartphone, die Monatsübersicht und die Berechnung des Arbeitszeitkontos.