Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) und Individualpädagogik
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist zahlenmäßig eine der kleinsten Hilfen zur Erziehung und zugleich eine der wirksamsten. Sie richtet sich an junge Menschen, die von Regelangeboten kaum noch erreicht werden. Dieser Artikel erklärt, was ISE ausmacht, was die Forschung zu ihrer Wirkung sagt und welche Regeln für Maßnahmen im Ausland gelten.
Was ISE ist
Nach § 35 SGB VIII soll intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung jungen Menschen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Kennzeichnend für individualpädagogische Settings sind:
- Eine Eins-zu-eins-Beziehung: eine kontinuierliche, verbindliche Bezugsperson, mittel- bis langfristig angelegt.
- Eine echte Lebenswelt: Die jungen Menschen leben häufig im privaten Umfeld der betreuenden Person, in einer Betreuungsstelle, nicht in einem konstruierten Gruppensetting.
- Flexibilität: Ziele und Bedingungen werden mit den Beteiligten immer wieder neu ausgehandelt und an Tempo und Ressourcen des jungen Menschen angepasst.
- Stärkenorientierung: Die Betreuung setzt an den Fähigkeiten an und wirkt Stigmatisierung entgegen.
ISE kann ambulant oder stationär erbracht werden. 2016 erhielten knapp 10.000 junge Menschen ISE, rund 1 % aller Hilfen zur Erziehung.
Für wen ISE gedacht ist
Viele junge Menschen in individualpädagogischen Maßnahmen bringen eine lange Vorgeschichte mit: Rund 60 % hatten bereits drei oder mehr Hilfen durchlaufen, 13 % sechs oder mehr. Häufig stehen traumatisierende Erfahrungen wie Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung dahinter, oft verbunden mit Schulabbrüchen, Suchtmittelkonsum oder Straffälligkeit. Nach vielen Beziehungsabbrüchen begegnen sie neuen Bezugspersonen zunächst mit Misstrauen. Individualpädagogische Hilfen werden deshalb oft erst spät eingesetzt, wenn andere Hilfen nicht mehr greifen.
Was die Forschung zur Wirkung sagt
In der Wirkungsforschung mit dem EVAS-Verfahren erreicht ISE die höchste Effektstärke aller untersuchten Hilfearten: einen Effektindex von 14,1, gegenüber 5,1 in der Heimerziehung und 6,0 in der Tagesgruppe. Auch beim Aufbau von Ressourcen und beim Abbau von Defiziten schneidet sie am besten ab.
Wichtig ist der Zeitverlauf. Deutliche Effekte zeigen sich schon nach sieben bis zwölf Monaten und steigen bis ins dritte Hilfejahr. Ob eine Hilfe gelingt, zeichnet sich im Einzelfall oft bereits im ersten halben Jahr ab. Verläuft es negativ, besteht Prüf- und Handlungsbedarf. Defizite werden dabei erst nach dem ersten Jahr deutlich abgebaut, Ressourcen bauen sich früher auf.
Zugleich endet nur ein Teil der Maßnahmen wie geplant. In einer Evaluationsstudie wurden 41,4 % der individualpädagogischen Maßnahmen planmäßig beendet, in 23 % mit vollständig erreichten Zielen. Ein Teil endete durch fehlende Mitwirkung oder auf Wunsch des jungen Menschen. Umso wichtiger ist es, den Verlauf früh und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Auslandsmaßnahmen
Ein kleiner Teil der individualpädagogischen Hilfen findet im Ausland statt, nach Macsenaere und Esser rund 5 %, überwiegend im europäischen Ausland. Unterschieden werden Standprojekte, bei denen der junge Mensch bei einer Betreuungsperson vor Ort lebt, Reiseprojekte und Schiffsprojekte.
Die Idee dahinter: Abstand zu einem gefährdenden Umfeld, eine intensive Bindung an die betreuende Person und ein Alltag, in dem neue Handlungsstrategien nötig und möglich werden. Die Studie InHAus 2.0 bescheinigt individualpädagogischen Auslandshilfen bei einer besonders belasteten Zielgruppe in 88,5 % der Fälle einen erfolgreichen Verlauf, gemessen am Zuwachs an Ressourcen und an der Entwicklung der Problemlagen. Einer Kosten-Nutzen-Analyse zufolge stehen durchschnittlichen Kosten von 96.000 Euro ein volkswirtschaftlicher Nutzen von 625.000 Euro gegenüber.
Trotzdem stehen Auslandsmaßnahmen unter besonderem Rechtfertigungsdruck, nicht zuletzt wegen einzelner problematischer Fälle und ihrer Wirkung in den Medien. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert.
Was seit 2021 gilt: § 38 SGB VIII
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde 2021 § 38 SGB VIII zur Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen neu gefasst. Hilfen sind danach in der Regel im Inland zu erbringen. Im Ausland sind sie nur zulässig, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfeziels erforderlich ist. Das Jugendamt muss unter anderem:
- vorab eine fachliche Stellungnahme zum Ausschluss einer seelischen Störung mit Krankheitswert einholen,
- sicherstellen, dass der Leistungserbringer eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für eine Einrichtung im Inland hat, die Rechtsvorschriften des Aufnahmestaats einhält und nur Fachkräfte nach § 72 SGB VIII einsetzt,
- Vereinbarungen zur Qualität treffen und die Eignung des Ortes vor Ort prüfen,
- den Hilfeplan unter Beteiligung des jungen Menschen in der Regel am Ort der Leistungserbringung überprüfen,
- der erlaubniserteilenden Behörde Beginn, Änderungen und Ende der Maßnahme melden.
Entfallen die Voraussetzungen, ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Für Träger bedeutet das: mehr Termine, mehr Nachweise und eine lückenlose Dokumentation, auch über Landesgrenzen hinweg. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetzestext. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Was Träger individualpädagogischer Hilfen dokumentieren sollten
Die Forschung zeigt, dass ISE wirkt. Sie zeigt aber auch, dass Jugendämter diese kostenintensive Hilfe zunehmend begründet sehen wollen. Daraus ergibt sich, was ein Träger im Alltag festhalten sollte:
- Die Ausgangslage bei Aufnahme: Alter, bisherige Hilfen und Ziele aus dem Hilfeplan
- Hilfeplangespräche, Fristen und vor-Ort-Termine, besonders bei Auslandsmaßnahmen
- Den Verlauf, nachvollziehbar und regelmäßig, nicht erst zum Bericht
- Erbrachte Leistungen, bei ambulanter ISE mit bestätigten Fachleistungsstunden
- Verträge mit Betreuungsstellen und Fachkräften
- Die Art der Beendigung und ob die Ziele erreicht wurden
In Juser liegen dafür Maßnahmen, Beteiligte, Termine und Kostenzusagen in der Hilfeplanung, der Verlauf in der Falldokumentation. Ambulant erbrachte Stunden werden mit Juser FLST erfasst und vom Klienten bestätigt, Verträge lassen sich über die digitale Unterschrift abschließen. Was dokumentiert ist, kann der Träger mit dem Reportdesigner selbst auswerten.
Weiterlesen
- Wirkung in der Jugendhilfe – Wirkfaktoren und wie Träger sie belegen
- Hilfen zur Erziehung im Überblick
- Sozialdaten und KI – was beim Einsatz von KI-Werkzeugen gilt
Über diesen Artikel: Dieser Artikel beruht auf der Masterarbeit „Einsatz digitaler Systeme zur Erfolgskontrolle von pädagogischen Maßnahmen“ von Alexander Nikolai (Rheinische Fachhochschule Köln, 2021) und wurde um den seit 2021 geltenden § 38 SGB VIII ergänzt.
Quellen
Gesetze
- SGB VIII: § 35, § 38, § 45, § 72
- Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 3. Juni 2021, BGBl. I S. 1444.
Literatur (Masterarbeit)
- Macsenaere, Michael; Esser, Klaus (2015): Was wirkt in der Erziehungshilfe? 2. Auflage. München: Ernst Reinhardt.
- Macsenaere, Michael (2018): Wirkungsforschung in der Jugendhilfe bei „schwieriger“ Klientel. Mainz: Institut für Kinder- und Jugendhilfe.
- Klein, Joachim; Macsenaere, Michael (2015): InHAus 2.0 – Individualpädagogische Hilfen im Ausland und ihre Nachhaltigkeit. Freiburg: Lambertus.
- Klawe, Willy (2007): Evaluationsstudie – Jugendliche in individualpädagogischen Maßnahmen. Köln: Arbeitskreis Individualpädagogische Maßnahmen NRW.
- Klawe, Willy (2010): Verläufe und Wirkfaktoren individualpädagogischer Maßnahmen. Köln: Arbeitskreis Individualpädagogische Maßnahmen NRW.
- Klawe, Willy (2013): Das Ausland als Lebens- und Lernort. Dortmund: Comedia.
- Witt, Gerrit (2000): Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. München: GRIN.
- Hansbauer, Peter; Merchel, Joachim; Schone, Reinhold (2020): Kinder- und Jugendhilfe. Stuttgart: Kohlhammer.
Stand: Oktober 2026