Fachartikel · Individualpädagogik

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) und Individualpädagogik

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist zahlenmäßig eine der kleinsten Hilfen zur Erziehung und zugleich eine der wirksamsten. Sie richtet sich an junge Menschen, die von Regelangeboten kaum noch erreicht werden. Dieser Artikel erklärt, was ISE ausmacht, was die Forschung zu ihrer Wirkung sagt und welche Regeln für Maßnahmen im Ausland gelten.

Was ISE ist

Nach § 35 SGB VIII soll intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung jungen Menschen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Kennzeichnend für individualpädagogische Settings sind:

ISE kann ambulant oder stationär erbracht werden. 2016 erhielten knapp 10.000 junge Menschen ISE, rund 1 % aller Hilfen zur Erziehung.

Für wen ISE gedacht ist

Viele junge Menschen in individualpädagogischen Maßnahmen bringen eine lange Vorgeschichte mit: Rund 60 % hatten bereits drei oder mehr Hilfen durchlaufen, 13 % sechs oder mehr. Häufig stehen traumatisierende Erfahrungen wie Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung dahinter, oft verbunden mit Schulabbrüchen, Suchtmittelkonsum oder Straffälligkeit. Nach vielen Beziehungsabbrüchen begegnen sie neuen Bezugspersonen zunächst mit Misstrauen. Individualpädagogische Hilfen werden deshalb oft erst spät eingesetzt, wenn andere Hilfen nicht mehr greifen.

Was die Forschung zur Wirkung sagt

In der Wirkungsforschung mit dem EVAS-Verfahren erreicht ISE die höchste Effektstärke aller untersuchten Hilfearten: einen Effektindex von 14,1, gegenüber 5,1 in der Heimerziehung und 6,0 in der Tagesgruppe. Auch beim Aufbau von Ressourcen und beim Abbau von Defiziten schneidet sie am besten ab.

Wichtig ist der Zeitverlauf. Deutliche Effekte zeigen sich schon nach sieben bis zwölf Monaten und steigen bis ins dritte Hilfejahr. Ob eine Hilfe gelingt, zeichnet sich im Einzelfall oft bereits im ersten halben Jahr ab. Verläuft es negativ, besteht Prüf- und Handlungsbedarf. Defizite werden dabei erst nach dem ersten Jahr deutlich abgebaut, Ressourcen bauen sich früher auf.

Zugleich endet nur ein Teil der Maßnahmen wie geplant. In einer Evaluationsstudie wurden 41,4 % der individualpädagogischen Maßnahmen planmäßig beendet, in 23 % mit vollständig erreichten Zielen. Ein Teil endete durch fehlende Mitwirkung oder auf Wunsch des jungen Menschen. Umso wichtiger ist es, den Verlauf früh und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Auslandsmaßnahmen

Ein kleiner Teil der individualpädagogischen Hilfen findet im Ausland statt, nach Macsenaere und Esser rund 5 %, überwiegend im europäischen Ausland. Unterschieden werden Standprojekte, bei denen der junge Mensch bei einer Betreuungsperson vor Ort lebt, Reiseprojekte und Schiffsprojekte.

Die Idee dahinter: Abstand zu einem gefährdenden Umfeld, eine intensive Bindung an die betreuende Person und ein Alltag, in dem neue Handlungsstrategien nötig und möglich werden. Die Studie InHAus 2.0 bescheinigt individualpädagogischen Auslandshilfen bei einer besonders belasteten Zielgruppe in 88,5 % der Fälle einen erfolgreichen Verlauf, gemessen am Zuwachs an Ressourcen und an der Entwicklung der Problemlagen. Einer Kosten-Nutzen-Analyse zufolge stehen durchschnittlichen Kosten von 96.000 Euro ein volkswirtschaftlicher Nutzen von 625.000 Euro gegenüber.

Trotzdem stehen Auslandsmaßnahmen unter besonderem Rechtfertigungsdruck, nicht zuletzt wegen einzelner problematischer Fälle und ihrer Wirkung in den Medien. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert.

Was seit 2021 gilt: § 38 SGB VIII

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde 2021 § 38 SGB VIII zur Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen neu gefasst. Hilfen sind danach in der Regel im Inland zu erbringen. Im Ausland sind sie nur zulässig, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfeziels erforderlich ist. Das Jugendamt muss unter anderem:

Entfallen die Voraussetzungen, ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Für Träger bedeutet das: mehr Termine, mehr Nachweise und eine lückenlose Dokumentation, auch über Landesgrenzen hinweg. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetzestext. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Was Träger individualpädagogischer Hilfen dokumentieren sollten

Die Forschung zeigt, dass ISE wirkt. Sie zeigt aber auch, dass Jugendämter diese kostenintensive Hilfe zunehmend begründet sehen wollen. Daraus ergibt sich, was ein Träger im Alltag festhalten sollte:

In Juser liegen dafür Maßnahmen, Beteiligte, Termine und Kostenzusagen in der Hilfeplanung, der Verlauf in der Falldokumentation. Ambulant erbrachte Stunden werden mit Juser FLST erfasst und vom Klienten bestätigt, Verträge lassen sich über die digitale Unterschrift abschließen. Was dokumentiert ist, kann der Träger mit dem Reportdesigner selbst auswerten.

Über diesen Artikel: Dieser Artikel beruht auf der Masterarbeit „Einsatz digitaler Systeme zur Erfolgskontrolle von pädagogischen Maßnahmen“ von Alexander Nikolai (Rheinische Fachhochschule Köln, 2021) und wurde um den seit 2021 geltenden § 38 SGB VIII ergänzt.

Quellen

Gesetze

Literatur (Masterarbeit)

Stand: Oktober 2026